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   OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 123/16   

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https://dejure.org/2017,46004
OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 123/16 (https://dejure.org/2017,46004)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.2017 - 15 U 123/16 (https://dejure.org/2017,46004)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 2017 - 15 U 123/16 (https://dejure.org/2017,46004)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässiger Umfang einer identifizierenden Wort- und Bild-Berichterstattung

  • rechtsportal.de

    Zulässiger Umfang einer identifizierenden Wort- und Bild-Berichterstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 12/16

    Unterlassungsanspruch der Berichterstattung wegen der Schwere der

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 123/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.7.2016 (28 O 12/16) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.9.2016 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagten beantragen, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 13.7.2016 (28 O 12/16) die Klage abzuweisen.

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 123/16
    Letzteres kann aber nicht durch zeitlich und sachlich zusammenhängende (Vor-)Veröffentlichungen bewirkt werden, sondern allenfalls dann, wenn gegebenenfalls auch rechtswidrige Vorveröffentlichungen nach Ablauf einer gewissen Zeit zu einem "Negativ-Image" des Betroffenen im Hinblick auf die jeweils konkret in Rede stehende schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung geführt haben (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12, AfP 2014, 135), was hier nicht der Fall ist.
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 123/16
    Die Pflicht der Presse zur hinreichend sorgfältigen Recherche über den Wahrheitsgehalt der behaupteten Tatsache ist umso strenger zu handhaben, je schwerwiegender in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eingegriffen wird (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2014 - VI ZR 76/14, WM 2015, 99).
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 123/16
    Denn die Zubilligung einer Geldentschädigung im Fall einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung findet ihre sachliche Berechtigung in dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktion blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde (vgl. BGH, Urt. v. 15.9.2015 - VI ZR 175/14, juris Rn. 38 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14

    Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 123/16
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Geldentschädigung nicht eine Höhe erreichen darf, die die Pressefreiheit unverhältnismäßig einschränkt (vgl. BGH, Urt. v. 21.4.2015 - VI ZR 245/14, NJW 2015, 2500).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 123/16
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. BGH, Urt. v. 12.4.2016 - VI ZR 505/14, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 123/16
    (2) Auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.6.1999 (VI ZR 264/98, juris Rn. 20), wonach das Gewicht eines Eingriffs in die Privatsphäre dann in einem beträchtlichen Maße gemindert sein kann, wenn die angegriffene Äußerung schon von anderen Medien veröffentlicht wurde und damit bereits einer großen Zahl von Personen bekannt geworden war, die sie ihrerseits weitergeben konnten, können sich die Beklagten nicht berufen.
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 123/16
    Eine schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet einen auf den grundgesetzlichen Gewährleistungen der Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG fußenden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.8.2003 - 1 BvR 1338/00, NJW 2004, 591) Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und deswegen eine Geldentschädigung erforderlich ist.
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 123/16
    Die Unzulässigkeit einer solchen Berichterstattung kann sich insofern aus dem Gedanken des sog. Vorverständnisses der Leser (vgl. BGH, Urt. v. 8.7.1980 - VI ZR 159/78, juris Rn. 80; Wenzel (Burkhardt), Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage 2003, Kap. 4 Rn. 14) ergeben, weil die Äußerungen in dem betreffenden Beitrag durch ihre inhaltliche Verwandtschaft mit den früheren Berichterstattungen auf das durch sie geprägte Vorverständnis der Öffentlichkeit treffen und damit selbst in den Einfluss dieses vorgeprägten Verständnisses geraten.
  • KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21

    Amtspflichtverletzung bei Äußerungen in Pressekonferenz wegen Verdachts auf

    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. BGH, Urt. v. 12.4.2016 - VI ZR 505/14, juris Rn. 11 m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 16. März 2017 - 15 U 123/16 -, Rn. 28, juris).

    Denn es schwingt, über den Vergleich mit Al Capone vermittelt für den durchschnittlichen Rezipienten erkennbar, die Einschätzung der Beamten des Beklagten mit (vgl. hierzu: OLG Köln, Urteil vom 16. März 2017 - 15 U 123/16 -, Rn. 33, juris), dass man über die mit gesetzlichen Mitteln (gerade nicht oder nur teilweise) nachweisbaren Straftaten hinaus von einer Tatbegehung im viel weiteren Umfange ausgehe und die gesetzlichen Grenzen der Verwertbarkeit geradezu persönlich bedauere.

  • OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22

    Vorläufige Unterlassung von Äußerungen in einer Berichterstattung;

    Unbewiesene Tatsachenbehauptungen herabsetzenden Charakters werden aber nicht allein deswegen zulässig, weil sie auch von anderen aufgestellt worden sind; der Betroffene verliert durch die erste belastende Berichterstattung seine Ehre und soziale Anerkennung auch nicht in dem Sinne, dass diese Schutzgüter nicht erneut oder nur mit geringerer Intensität verletzt werden könnten (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, BGHZ 199, 237-270, Rn. 41; OLG Köln, Urteil vom 16.3.2017 - 15 U 123/16 - juris).
  • OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 255/18

    Zulässigkeit und zulässiger Umfang einer Verdachtsberichterstattung in der Presse

    Unbewiesene Tatsachenbehauptungen herabsetzenden Charakters werden nicht allein deswegen zulässig, weil sie auch von anderen aufgestellt worden sind (vgl. BVerfGE 85, 1, 22; BVerfG, NJW-RR 2000, 1209, 1211; AfP 2009, 480 Rn. 64); der Betroffene verliert durch die erste belastende Berichterstattung seine Ehre und soziale Anerkennung auch nicht in dem Sinne, dass diese Schutzgüter nicht erneut oder nur mit geringerer Intensität verletzt werden könnten (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, BGHZ 199, 237-270, Rn. 41; OLG Köln, Urteil vom 16.3.2017 - 15 U 123/16 - juris).
  • OLG Dresden, 11.09.2018 - 4 U 1214/18

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks wegen der unwahren Behauptung, er

    Eine solche Vorberichterstattung kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ausschließen (OLG Köln Urteil vom 16.3.2017 15 U 123/16 - juris).
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